Ausgabe Nr. 35 · 28. August 2002



Nahmen den Gründungsakt der Gartenakademie vor (v. l.): Michael Schwarz, Leiter des Landschaftsamtes, Stadtrat Ernst Schwemmer, Christoph Hintze, Leiter der Lehr- und Versuchsanstalt, Bürgermeister Dr. Jürgen Beß, Dr. Inge Schenk, Präsidentin der Akademie, und Ministerialdirektor Rainer Arnold. (Foto: Rothe)

Gartenakademie gegründet

Heidelberg ist Sitz der neuen Beratungseinrichtung für Hobbygärtner


Die Aula der staatlichen Lehr- und Versuchanstalt für Gartenbau im Diebsweg war vorvergangene Woche Schauplatz des Gründungsaktes der "Gartenakademie Baden-Württemberg e.V.". Auch die Stadt Heidelberg ist Mitglied des Vereins und unterstützt die Ziele der Einrichtung.

Ziel und Zweck der Gartenakademie ist die Förderung des Freizeitgartenbaus und der Gartenkultur. Freizeitgärtner, aber auch Erwerbsgartenbauer erhalten hier Informationen und Beratung, können Fortbildungsveranstaltungen besuchen oder Erfahrungen austauschen. Die Akademie soll außerdem Kommunikationsforum für Themen rund um den Gartenbau sein. Durch Unterstützung von Projekten in Schul- und Mustergärten und durch Öffentlichkeitsarbeit sollen langfristig das Verständnis für ökologische Zusammenhänge verbessert, Verbraucheraufklärung betrieben und Naturerziehung geleistet werden.

"Die Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt Heidelberg ist bewusst gewählt worden", sagte die Präsidentin der Akademie, Dr. Inge Schenk, in ihrer Rede zum Gründungsakt. Denn so könne des umfangreiche Wissen der Mitarbeiter dort mit Hilfe der Gartenakademie einem größeren Personenkreis vermittelt werden.

"Baden-Württemberg ist ein Gartenland", sagte Ministerialdirektor Rainer Arnold in seiner Ansprache. Das Land unterstützt die Akademie in den ersten drei Jahren mit einer Anschubfinanzierung und stellt die notwendige Infrastruktur in der Lehr- und Versuchsanstalt. Dort soll auch eine Mustergartenanlage eingerichtet werden, für die die Stadt Heidelberg kostenlos ein Grundstück zur Verfügung gestellt hat.

Vereinsmitglieder sind unter anderem Gartenbauvereine und Kleingärtner, Gartenbauunternehmen und Zulieferbetreibe für Gartenprodukte. Bürgermeister Dr. Jürgen Beß wies darauf hin, dass auch die Stadt Mitglied sei und hinter den Zielen der Akademie stehe. Er machte darauf aufmerksam, dass sie eine große Rolle für die Bewerbung Heidelbergs um die Landesgartenschau spielen werde. (neu)
 

Gartenland

  37 Millionen Haushalte gibt es bundesweit, 50 Prozent davon bearbeiten einen Garten. In Baden-Württemberg bewirtschaften rund 2,5 Millionen der etwa 4,6 Millionen Haushalte einen Garten.

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Der Rasen auf dem Neckarvorland bedarf intensiver Pflege durch das Landschaftsamt der Stadt (Foto: Rothe)

Intensive Rasenpflege

Das Landschaftsamt ist auf der Neckarwiese regelmäßig im Einsatz


Das rund fünf Hektar große Neckarvorland, das sich von der Ernst-Walz-Brücke im Westen bis zum Haarlassweg im Osten erstreckt, ist eine wichtige Freizeitfläche für Einheimische wie Besucher/innen. Wegen der großen Belastungen durch die hohen Besucherzahlen und die vielfältigen Nutzungen bedarf die Neckarwiese intensiver Pflege.

Die Rasenfläche eines Bundesligastadions wird während der Spielzeit alle 14 Tage für ein Spiel von 90 Minuten beansprucht. In der übrigen Zeit wird die Fläche von Spezialisten gepflegt, damit sich der Rasen erholen kann und für das nächste Spiel in gutem Zustand ist. Ganz anders die Neckarwiese: Rund 300 Tage im Jahr ist dort was los, so dass der Rasen kaum Zeit zur Erholung hat. Und an den wenigen Tagen ohne Besucher ist es meist so kalt, dass der Rasen nicht wachsen mag.

Ein Problem sind unter anderem Ballspiele, insbesondere wenn die Spieler Stollenschuhe tragen. Wenn die Fußballfahne weht, darf auf den dafür ausgewiesenen Flächen gespielt werden. Wenn die Fläche aber nicht freigegeben ist, sollte dies unbedingt beachtet werden. Auch ist das Neckarvorland ohne Wassersport undenkbar, aber die zahlreichen Veranstaltungen mit vielen Besucherinnen und Besuchern hinterlassen ihre Spuren.

So ist es für das Landschaftsamt der Stadt Heidelberg keine leichte Aufgabe, die Neckarwiese immer in gutem Zustand zu halten. Regelmäßig muss gemäht, gedüngt, vertikutiert und bei Bedarf bewässert werden, damit der Rasen strapazierfähig bleibt. Teile der Fläche müssen gesandet und nachgesät werden. Bei guter Pflege und warmer Witterung wächst der Rasen in zwölf Stunden um einen ganzen Zentimeter, so dass man das Gras zwar nicht wachsen hören, aber durchaus sehen kann.

Die Arbeiten zur Pflege und Reparatur des Rasens können in der Regel durchgeführt werden, ohne dass dafür Flächen längere Zeit gesperrt werden müssen. Für die gelegentlich eintretenden Beeinträchtigungen durch die Pflegearbeiten bittet das Landschaftsamt um Verständnis.

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Keine Grillpartys am Neckar

Rasen des Neckarvorlandes nimmt Schaden - Grillhütten oder Grillplätze benutzen


Das Neckarvorland lockt insbesondere in den Sommermonaten zahlreiche Erholungssuchende an. Dabei stehen manche Freizeitaktivitäten der Nutzerinnen und Nutzer mit den Wünschen der Anwohnerinnen und Anwohner nach Ruhe im Konflikt. Auch der Rasen leidet unter den Grillpartys.

Das Grillen in öffentlichen Anlagen - dazu gehört auch das Neckarvorland - ist verboten. Grillen mittels Gas- oder Kohlegrills bedeutet immer eine offene Feuerstelle und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Zudem fühlen sich viele Anwohner durch Grillgerüche und den nach Grillfesten zurückgelassenen Abfall belästigt. Vor allem nimmt jedoch der Rasen Schaden. Die verbrannte Grasnarbe muss jeweils mit viel Reparatur- und Kostenaufwand in Ordnung gebracht werden.

Wer im Freien grillen möchte und keine Möglichkeit hat, dies im eigenem Garten zu tun, kann dies an den offiziell erlaubten und vom Staatlichen Forstamt verwalteten Grillhütten oder am Grillplatz am Hellenbach in Handschuhsheim tun.

Auch die Lärmbelästigung, die von der Neckarwiese ausgeht, stellt immer wieder ein Ärgernis dar. Die Stadt Heidelberg bittet deshalb die Besucherinnen und Besucher des Neckarvorlandes, sich so zu verhalten, dass andere nicht durch unnötigen Lärm oder laute Musik in ihrem Bedürfnis nach Ruhe beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht nur für die unmittelbaren Nachbarn auf der Wiese, sondern auch für die Anwohner, die ein Anrecht auf Ruhe haben.

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Stand: 27. August 2002