Ausgabe Nr. 32 · 7. August 2002

Bebauungsplan "Weststadt - Brücke an der Franz-Knauff-Straße"

Aufstellungsbeschluss und Einladung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 die Aufstellung des Bebauungsplans "Weststadt - Brücke an der Franz-Knauff-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen.

Die Grenze des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anlass und allgemeine Ziele der Planung
Im Zusammenhang mit der S-Bahn-Planung der Deutschen Bahn AG beabsichtigt die Stadt Heidelberg die Straßenbahnhaltestelle der HSB "Franz-Knauff-Straße" auf die Rohrbacherbrücke zu verlegen. Hierdurch soll eine sinnvolle Umsteigemöglichkeit zwischen den beiden Verkehrsträgern ermöglicht werden. Durch die Verlagerung der Straßenbahnhaltestelle wird eine Verbreiterung der Brücke erforderlich. Durch den Bebauungsplan "Weststadt - Brücke an der Franz-Knauff-Straße" soll die Maßnahme planungsrechtlich abgesichert werden.

Anhörung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen werden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:
am: 15.08.2002
um: 19:00 Uhr
im: Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde, Zähringerstraße 26

der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei besteht auch die Möglichkeit zur Anhörung und Erörterung.

Heidelberg, 31.07.2002

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Bebauungsplan "Weststadt, Wohnbebauung an der Franz-Knauff-Straße/Ecke Schillerstraße"

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 die Aufstellung des Bebauungsplans "Weststadt, Wohnbebauung an der Franz-Knauff-Straße / Ecke Schillerstraße" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen.

Die Grenze des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Heidelberg, 31.07.2002

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Stand: 6. August 2002