Stimmen aus dem Gemeinderat

Ausgabe Nr. 18 · 2. Mai 2002

Werner Pfisterer

CDU

Theaterdonner im Vorwahlkampf?

Ein Wahlkampfauftritt sollte es wohl werden, der SPD-Antrag zum Thema Jugendarbeitslosigkeit, der am Donnerstag im Gemeinderat behandelt werden sollte. Schon in den vergangenen Wochen hatten SPD und GAL immer wieder auf ein vermeintliches Drama hingewiesen: Die Landesregierung wurde beschuldigt, sie entlasse arbeitslose Jugendliche aus Förderprogrammen in die sichere Arbeitslosigkeit und die Sozialhilfe. Doch dann kam alles anders: Die Oberbürgermeisterin verwies kurzerhand das Thema in den Sozialausschuss am 26. Juni 2002. Der Grund: Mit einem eigenen Antrag hat die CDU-Gemeinderatsfraktion die verzerrte Perspektive der rot-grünen "Wahlhelfer" wieder gerade gerückt. Denn die Tatsachen sprechen klar für die Entscheidung des Landes:

Tatsächlich wird die baden-württembergische Landesregierung das Programm "Jugend-Arbeit-Zukunft" nach Ablauf der zugesicherten Förderung nicht mehr fortführen. Bisher hatte sie freiwillig über dieses und das Programm "Arbeit und Zukunft für Langzeitarbeitslose" die Integration oder Reintegration von Erwerbslosen gefördert - obwohl dies eigentlich eine originäre Aufgabe der Bundesregierung ist.

Inzwischen gibt es aber aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und über das Projekt "JUMP" und das Job-Aktiv-Gesetz des Bundes weit mehr Fördermittel, als sie das Land je zur Verfügung gestellt hat. Die Maßnahmeträger müssen lediglich neue und korrekte Anträge stellen. Im Vergleich zur Fortführung einer Förderung ist das zwar ein Mehraufwand, der ist aber aufgrund der Sachlage auch zuzumuten.

Bewilligte Maßnahmen des Landesprogramms "Jugend-Arbeit-Zukunft" laufen noch bis zum 30. Juni bzw. 30. September, je nach Bewilligungsbescheid. Im Falle der Werkstatt gGmbH reicht die Förderung noch bis zum 30. September 2002. Es steht also ausreichend Zeit für eine Umorientierung zur Verfügung.

Das Lamento der SPD war also nicht mehr als eine plakative Wahlkampfaussage. Die CDU-Fraktion fordert deshalb die Stadtverwaltung in ihrem Antrag dazu auf, den Maßnahmeträgern dabei behilflich zu sein, die richtigen Fördertöpfe zu finden und förderungsfähige Anträge zu stellen. Einen weiteren städtischen Arbeitsmarkt lehnen wir strikt ab.

Das Land hat sich übrigens nicht aus der Verantwortung gestohlen - im Gegenteil: Die Landesregierung setzt mit ihrem neuen Konzept noch früher als bisher an: Es wird künftig weniger am Symptom "Jugendarbeitslosigkeit" kuriert. Dafür werden die Ursachen jugendlicher Arbeitslosigkeit bekämpft. Mit gezielt zugeschnittenen Maßnahmen werden wir frühzeitig erforderliche Eingriffe vornehmen, um effizient und erfolgreich die knappen öffentlichen Mittel einzusetzen. Jugendliche sollen erst gar nicht in eine Lage kommen, in der sie auf massive staatliche Hilfe angewiesen sind. Wir wollen sie bereits vor Eintritt in das Erwerbsleben so auf den Übergang dahin vorbereiten, dass sie diesen entscheidenden Entwicklungsschritt in ihrer Biographie als persönlichen Erfolg erleben können, weil sie ihn aus eigener Kraft geschafft haben.

Damit erreicht die Landesregierung nicht nur eine Kostensenkung, sondern auch eine Stärkung des jungen Menschen und einen positiven Motivationseffekt. Sie lernen, ihre eigenen Fähigkeiten besser auszuschöpfen, bevor sie von staatlicher Hilfe "an die Hand genommen" werden und eine "Maßnahme-Karriere" beginnen. Junge Menschen wollen am Wohlstand des ersten Arbeitsmarktes teilhaben, nicht künstlich auf einem zweiten beschäftigt werden. Daher müssen wir alles tun, damit sie auf dem ersten Arbeitsmarkt eine reelle Chance haben, vom Jugendalter an!
   
  Korrektur
Im STADTBLATT Nr. 17 ist uns beim CDU-Beitrag von Herrn Schwemmer leider ein sinnentstellender Übertragungsfehler unterlaufen. Aus einem "unterschätzt" wurde ein "unterstützt". Im dritten Absatz muss es korrekt heißen:

Darüber hinaus gibt es historisch gewachsene Beziehungen zwischen den Bereichen unserer Stadt, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden darf.
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Reiner Nimis

SPD

Erster Mai - Tag der Arbeit

Der internationale Feiertag zur Erinnerung und Motivierung in Sachen Kampf um Arbeitnehmerrechte, wie er sich vor über 110 Jahren entwickelte, teilt heute das Schicksal der meisten staatlichen und kirchlichen Gedenktage. Er wurde zum Termin im Festtagskalender der Freizeitgesellschaft, zur günstigen Gelegenheit für einen Kurzurlaub zwischen Skisaison und Sommerferien.

Das diesjährige Motto der Maiveranstaltungen des DGB: "Globalisierung sozial gestalten" weist allerdings darauf hin, dass es noch immer - und zunehmend mehr - Gründe gibt, sich an einem solchen Tag die Zeit zu nehmen, über die Zukunft der Arbeitswelt unter den Bedingungen europäischer und weltweiter Verflechtungen der Wirtschaft nachzudenken.

Spätestens seit Einführung des Euro als gemeinsamer Währung in der Europäischen Union ist klar geworden, dass gemeinsames Handeln zur Fortentwicklung der Arbeitnehmerrechte in Europa keinen Aufschub mehr duldet. In der Umgestaltung der gewachsenen Nationalstaaten zu einem europäischen Sozialstaat liegen die Chancen für Europas Arbeitnehmer und damit die wichtigsten Zukunftsaufgaben ihrer Gewerkschaften.

Wir stehen vor neuen Herausforderungen:

  • Konzerne wachsen grenzenlos zusammen
  • Kapital sucht weltweit Profite zu erwirtschaften
  • Löhne und Arbeitsbedingungen stehen unter globalem Wettbewerbsdruck

Deutschland kann einen Weg zu einer globalen Wirtschaft und Politik aufzeigen, der sich deutlich von dem amerikanischen "Spiel der freien Kräfte" unterscheidet.

Die bei uns entstandenen sozialpartnerschaftlichen Formen des Interessenausgleichs, ein Nachhaltigkeitsverständnis, das Diskussionsprozesse eröffnet zur Lösung von Interessen- und Zielkonflikten, ohne Dritten damit zu schaden, könnten es wert sein, sie auf die europäische Ebene und darüber hinaus auszudehnen.

Europa braucht die Vision einer solidarischen Gesellschaft.

Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik müssen die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats dauerhaft gewährleisten. Für zukunftssichere Arbeitsplätze, wirtschaftliches Wachstum und soziale Gerechtigkeit gilt es neue Schwerpunkte zu setzen in

  • Forschung, Entwicklung, Bildung und Ausbildung
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • fairen Lastenausgleich der Generationen
  • Erhalt einer lebenswerten Umwelt.

Trotz Maitanz, Maibock und Fahrt ins Grüne: Erster Mai 2002 - Tag der Arbeit - aktueller denn je!

   
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Susanne Bock

GAL

Höhere Einkommensgrenzen beim Heidelberg-Pass (früher Familien- und Seniorenpass )

Seit vielen Jahren gibt es in Heidelberg einen "Pass", der es älteren Menschen und insbesondere Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern ermöglichen soll, am sozialen Leben der Stadt teilzunehmen. Mit diesem Pass ist es möglich, ermäßigten Eintritt in den städtischen Schwimmbädern, dem Kurpfälzischen Museum, dem Jugendtheater/Theater/Orchester (50 Prozent) zu erhalten. Bei der Akademie für Ältere und der Stadtbücherei gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Mitgliedsbeitrag, bei der Musik- und Singschule gibt es 50 Prozent Ermäßigung beim Schulgeld, die VHS gewährt einen 20-prozentigen Rabatt bei vielen Kursen, bei der HSB können Erwachsene innerhalb der Großwabe Heidelberg mit einem Kinderfahrschein fahren und im Zoo gibt es freien Eintritt für alle Berechtigten.

Im Juni vergangenen Jahres wurde der so genannte "Familien"- und "Seniorenpass" der Stadt Heidelberg zum "Heidelberg-Pass" zusammengelegt und die Einkommensgrenzen wurden verändert. Schnell wurde allerdings deutlich, dass viele Heidelberger Familien mit Kindern und einem mittleren Einkommen, insbesondere Alleinerziehende, nicht mehr in den Genuss der Ermäßigungen kamen. So wurden z.B. immer wieder Kinder von der Musikschule abgemeldet oder gar nicht erst angemeldet, weil die Eltern sich den vollen Beitrag nicht leisten konnten. Die GAL beantragte deshalb bereits im letzten November einen Erfahrungsbericht und eine Überarbeitung der Einkommensgrenzen. Jetzt hat die Verwaltung im Zuge der Anpassung an den Euro auch die Einkommensgrenzen nach oben korrigiert und dem Gemeinderat kürzlich zur Abstimmung vorgelegt. Diese Überarbeitung wurde mehrheitlich angenommen, so dass in Zukunft z. B. auch eine Alleinerziehende mit einem Kind, BAT 5 - halbtags arbeitend -, wieder Anrecht auf die mit dem Heidelberg-Pass verbundenen finanziellen Erleichterungen hat.

In Zukunft gelten folgende Nettobeträge als Einkommensgrenze:
1 Person: 1.100 Euro, 2 Personen: 1.450 Euro, 3 Personen: 1.800 Euro, 4 Personen: 2.150 Euro, 5 Personen: 2.500 Euro, 6 Personen: 2.850 Euro, 7 Personen: 3.200 Euro, jede weitere Person: plus 350 Euro.

Die GAL wird den Erfahrungsbericht für 2002, den die Verwaltung hoffentlich zeitnah im neuen Jahr vorlegen wird, mit kritischen Augen überprüfen. Dazu ist sie auch auf Rückmeldung und Anregungen von Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, angewiesen. Es darf nicht noch einmal vorkommen, dass Heidelberger Eltern gezwungen sind, ihren Kindern aus finanziellen Gründen einen Zoobesuch zu verwehren!
   
  GAL-Veranstaltung mit Fritz Kuhn, Thema: Kommunale Finanzen, Dienstag, 7.Mai, 18.15 Uhr, Bahnhofsgaststätte
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Hermann Gundel

FWV

Einstimmig...

...angenommen hat der Gemeinderat die Verwaltungsvorlage zur Einrichtung eines freiwilligen "Unterstützungsfonds bei großen Tiefbauarbeiten". Die Richtlinien des Fonds gewähren besonders hart betroffenen Gewerbetreibenden die Möglichkeit, eine Überbrückungshilfe zu beantragen.

Die "Freien Wähler" haben aus den negativen Erfahrungen bei der Sanierung der Ingrimstraße, in der Altstadt, und aus den berechtigten Existenzsorgen der Gewerbebetriebe beim Bau der geplanten Straßenbahntrasse durch die Schwetzinger Straße in Kirchheim erkannt, dass hier die Stadt und die jeweiligen Maßnahmeträger, Verantwortung übernehmen sollten.

Die Einrichtung eines solchen Unterstützungsfonds bedeutet Neuland für die Stadt Heidelberg, ist aber nach Meinung der "Freien Wähler" gerechtfertigt, er kann mithelfen, die Existenz von durch Baumaßnahmen gefährdete Geschäfte zu sichern, das heißt, er kann auch Infrastruktur und Arbeitsplätze erhalten und die Akzeptanz großer Baumaßnahmen erhöhen.

Die Leistungen des Fonds sind unterhalb der gesetzlichen Entschädigungsansprüche angesiedelt und sollen schnell und unbürokratisch erfolgen. Aus dem Fonds können auch baubegleitende Aktionen, wie Baustellenfeste und Werbehinweise etc., unterstützt werden.

Für die vom Umbau der Brückenstraße "betroffenen Geschäfte" ist dies sicher auch ein Signal, dass ihre Sorgen vom Gemeinderat und Verwaltung ernst genommen werden.

Dass der von den "Freien Wählern" der SPD und GAL eingebrachte Antrag, gegen erheblichen Widerstand von CDU und "Heidelbergern", dann doch einstimmig verabschiedet wurde, ist auch der guten Vorbereitung durch die Verwaltung zu danken.
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Margret Hommelhoff

FDP

Unterstützungsfonds zur Existenzsicherung

Der Fonds für freiwillige Unterstützungsleistungen bei großen Tiefbauarbeiten ist erfreulicherweise vom Gemeinderat beschlossen worden und kann zum ersten Mal in Heidelberg den Gewerbetreibenden im Bereich der Brückenstraße zu Gute kommen. Aus den Mitteln des Fonds wird im konkreten Einzelfall finanzielle Hilfe bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Tiefbaumaßnahmen geleistet (Überbrückungshilfe), wobei die gesetzlichen Entschädigungsansprüche nicht Gegenstand des Fonds sind. Die Entscheidung über die Hilfegewährung steht im Ermessen eines Beirates des Unterstützungsfonds. Die Herren Prof. Dr. Winfried Gail, Dr. Friedrich Holzwarth und Manfred Ruf haben als Beirat ehrenamtlich diese schwierige und wichtige Rolle übernommen und werden sich mit Fachkompetenz und Mitgefühl den Problemen der Betroffenen annehmen. Wenn Sie als Gewerbetreibender die Existenz ihres Unternehmens während der Bauzeit gefährdet sehen, weil sich die Baumaßnahme besonders belastend auf ihren Betrieb auswirkt, so wenden Sie sich am besten gleich an die Geschäftsstelle des Fonds, die bei der HWE (Heidelberger Wirtschafts- und Entwicklungsgesellschaft) eingerichtet wird (Tel. 58-1900).
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Dr. Hannelis Schulte

Linke Liste / PDS

Kirchenasyl für Familie Berisha

Jesus sagt: "Was ihr dem Geringsten unter meinen Brüdern getan habt, das habt ihr mir getan" (Matth 25,40).

Damit sind wir Christen aufgerufen, nicht an einem Menschen vorüberzugehen, der hilflos an unserm Wege liegt (Luk 10,29-37, Gleichnis vom barmherzigen Samariter). Jesus hat uns nicht aufgefordert, allen Menschen zu helfen, sondern dem, dessen Not uns vor Augen steht. Das kann uns in Konflikte bringen, weil geltende Gesetze oder ihre Anwendung sich in einem konkreten Fall als unmenschlich und darum ungerecht erweisen.

Dann gilt: "Die Praxis des Glaubensgehorsams ist der Widerstand". Martin Luther King hat in einer Predigt über Lukas 10 (s. o.) gesagt, es genüge aber nicht, dem Überfallenen beizustehen; wir müssten auch die Räuberbande bekämpfen, die ihn ausgeraubt hat. Das wären in unserm Fall die zu großer Ungerechtigkeit führenden Gesetze und die wirtschaftlichen Ursachen der Migration.
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Anschriften der Fraktionen und Einzelmitglieder im Gemeinderat

CDU:

Rohrbacher Str. 57, 69115 Heidelberg,
Tel.: 16 39 72, Fax: 16 48 43
e-mail: CDU-GR-Fraktion-HD@t-online.de

SPD:

Bergheimer Straße 88, 69115 Heidelberg
Tel.: 16 67 67, Fax: 16 40 23,
e-mail: SPD-Fraktion-Heidelberg@t-online.de

GAL:

Rohrbacher Str. 39, 69115 Heidelberg,
Tel.: 16 28 62, Fax: 16 76 87
e-mail: mail@gal-heidelberg.de,
Internet: www.gal-heidelberg.de

"Heidelberger":

Bergheimer Str. 95, 69115 Heidelberg,
Tel.: 61 94 21, Fax: 61 94 22
Internet: www.dieHeidelberger.de

FWV:

Fischergasse 14-16, 69117 Heidelberg,
Tel.: 16 30 70, Fax: 65 98 30
Internet: www.FWV-hd.de

FDP:

Zähringerstr. 44a, 69115 Heidelberg,
Tel. 24 56 4, Fax: 18 21 13

PDS:

Sitzbuchweg 14, 69118 Heidelberg,
Tel. 80 03 25

  Zur Inhaltsangabe STADTBLATT



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Stand: 30. April 2002