Ausgabe Nr. 11 · 10. März 2004

Bebauungsplan "Bergheim, Südlich der Poststraße - Teilbereich Landeszentralbank

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 02.10.2003 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich südlich der Poststraße am Standort der ehemaligen Landeszentralbank einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.10.2003 im Heidelberger Stadtblatt öffentlich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Bürgerbeteiligung - Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Die Planungsabsichten sowie der Vorentwurf sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB während einer Informationsveranstaltung

am 19. März 2004
um 16.00 Uhr
im Gebäude der ehemaligen
Landeszentralbank (Schalterhalle)
in Bergheim, Poststraße 11

öffentlich erläutert werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit zur Anhörung und Erörterung.

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden darüber hinaus unter der Telefonnummer 06221/58-2312 erteilt.

Heidelberg, 04. März 2004

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt


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Stand: 9. März 2004