Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
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Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

25. August 2005

  Schlossbeleuchtung am 3. September
Am kommenden Samstag, 3. September, beginnt um 22.15 Uhr die dritte und letzte Schlossbeleuchtung dieses Jahres. Damit das Feuerwerk auf der Alten Brücke sicher aufgebaut und abgebrannt werden kann, sind wieder eine Reihe von Verkehrseinschränkungen zu beachten:

Die Alte Brücke wird ab 18 Uhr für Fußgänger/innen gesperrt. Ab 14 Uhr ist das Parken auf den Straßen Neckarstaden und Am Brückentor sowie in der Neuenheimer und Ziegelhäuser Landstraße jeweils 200 Meter östlich und westlich der Alten Brücke verboten. Ab 21.30 Uhr werden alle Straßen im Umkreis von 200 Metern um die Alte Brücke für Fahrzeuge und Fußgänger gesperrt. Der Aufenthalt auf der Straße sowie am Neckarufer ist in diesem Bereich bis zum Ende der Schlossbeleuchtung aus Sicherheitsgründen untersagt.

Die Bundesstraße 37 wird um 21.15 Uhr von Schurmanstraße bis Karlstor für jeglichen Fahrzeugverkehr mit Ausnahme der HSB-Linienbusse, die bis 21 Uhr bei der Alten Brücke in Richtung Bismarckplatz abfahren, gesperrt. Die Theodor-Heuss-Brücke wird ab 21.15 Uhr bis Ende der Schlossbeleuchtung ebenfalls für alle Fahrzeuge gesperrt. Der Straßenzug Ziegelhäuser und Neuenheimer Landstraße Straße und Uferstraße wird ab 20.15 Uhr Einbahnstraße in westlicher Richtung geführt und ab 21.15 Uhr für den Fahrzeugverkehr ganz gesperrt. Parken ist dort in dieser Zeit verboten.

Die Fahrbahn der Ernst-Walz-Brücke darf von Fußgängern nicht betreten werden, damit auch während der Schlossbeleuchtung der Fahrzeugverkehr ungehindert fließen kann. Es wird dringend empfohlen, Fahrzeuge so zu parken, dass nach Beendigung der Schlossbeleuchtung zur Heimfahrt die Heidelberger Neckarbrücken nicht befahren werden müssen.


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Stand: 25. August 2005