Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

11. Februar 2005

  Neue Aquajogging-Kurse starten
Nach den Faschingsferien bietet das Sportamt der Stadt Heidelberg neue Anfängerkurse im Aquajogging im Hallenbad Köpfel und im Hallenbad im Darmstädter-Hof-Centrum sowie Aquajogging am Morgen im Hallenbad Köpfel an. Informationen und Anmeldungen gibt es beim Sportamt unter der Telefonnummer 403110 oder per E-Mail unter sportamt@heidelberg.de .

  Regelungen zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen
Sonntagsverkaufsordnung regelt den Verkauf spezieller Waren an Sonn- und Feiertagen
Nach der in Heidelberg gültigen Sonntagsverkaufsordnung können Geschäfte an vierzig Sonn- und Feiertagen pro Jahr ein spezielles Sortiment an Waren zum Verkauf anbieten. Dazu gehören frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg typisch sind. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hatte 2002 eine entsprechende Rechtsverordnung (Sonntagsverkaufsordnung) beschlossen.

Für das Jahr 2005 sind folgende Termine für den Verkauf solcher Waren freigegeben:
6., 13., 20., 25., 27. und 28. März, 3., 10., 17. und 24. April, 1., 05., 08., 15., 16., 22., 26. und 29. Mai, 5., 12., 19. und 26. Juni, 3., 10., 17., 24. und 31. Juli, 7., 14., 21. und 28. August, 4., 11., 18. und 25. September, 2., 03., 09., 16. und 23. Oktober.

Am Sonntagsverkauf dürfen Geschäfte teilnehmen, die ausschließlich oder zu mindestens fünfzig Prozent Waren im Sortiment haben, die in der Rechtsverordnung aufgeführt sind. Es dürfen nur diese genannten Waren verkauft werden. Bei anderen Waren muss für den Kunden, entweder durch Entfernen oder deutliche Abgrenzung des Verkaufsraumes, erkennbar sein, dass diese Waren sonn- und feiertags nicht verkauft werden.

Die Geschäfte dürfen an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen, die an Samstagen bis 20 Uhr geöffnet sind, müssen am Mittwoch derselben Woche bereits ab 14 Uhr geschlossen sein.

Auf Antrag wird der Verkauf auch am 27. November sowie am 4., 11., und 18. Dezember gestattet. Dann muss die Verkaufsstelle an den vier Sonntagen im März (nicht Karfreitag und Ostermontag) geschlossen bleiben. Geschäfte, die von dieser abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies vor Beginn der Saison - bis zum 6. März 2005 - dem Amt für öffentliche Ordnung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, mitteilen.

Das Amt für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass es die Einhaltung der Bestimmungen über den Sonntagsverkauf verstärkt überwachen wird.


  Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg
Übersicht über die aktuellen Baustellen in der Zeit vom 14. bis 20. Februar
  • Kirchheimer Weg zwischen Franzosengewann und Mörgelgewann: Bau der Straßenbahn und Leitungserneuerungen; westliche Fahrspuren gesperrt, Verkehr verläuft über die östlichen Fahrspuren; ab Ilse-Krall-Straße in Richtung Kirchheim Verschwenkung auf die Westseite; keine Umleitungsempfehlung.
  • B 37 östlich der Orthopädie: Stützmauersanierung, Verengung auf eine Fahrspur pro Richtung; keine Umleitungsempfehlung.
  • Friedrich-Ebert-Anlage zwischen Schießtorstraße und Friedrich-Ebert-Platz: Reparatur der Gasleitung; bis 25. Februar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr eine Spur in Richtung Adenauerplatz gesperrt; keine Umleitungsempfehlung.

Neckarpegel steigt
Leichtes Hochwasser für Sonntag erwartet
Nach den Prognosen der Hochwasservorhersagezentrale Baden Württemberg (www.hvz.baden-wuerttemberg.de) ist in Heidelberg am Sonntag, 13. Februar 2005, mit einem Hochwasser geringeren Ausmaßes zu rechnen. Ab Erreichen der Heidelberger Hochwassermeldemarke von 2,90 Meter sind entsprechende Auskünfte über die Telefonnummer 06221/58-27590 oder direkt im Hochwasserbüro in der Unteren Neckarstraße 72 erhältlich. Der Bereitschaftsdienst des Tiefbauamtes der Stadt Heidelberg wird die weitere Hochwasserentwicklung verfolgen.
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Stand: 11. Februar 2005