Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

7. Januar 2005

  Ab 2005 Änderungen beim Förderprogramm
  Gemeinderat beschließt Änderungen der Richtlinien des Förderprogramms "rationelle Energieverwendung"
  Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat im Dezember 2004 beschlossen, die Förderrichtlinien für das städtische Förderprogramm "rationelle Energieverwendung" an die veränderten gesetzlichen Standards sowie die bereits bestehenden Förderungen des Bundes anzupassen. Das seit 1993 existierende Förderprogramm legt die Förderrichtlinien für Maßnahmen zur Altbausanierung (Dach-, Fenster und Außenwanddämmung), von thermischen Solaranlagen, Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern fest. Ab sofort gelten veränderte Förderrichtlinien für folgende Bereiche:

Thermische Solaranlagen
Ab sofort entfällt die städtische Förderung von solarthermischen Anlagen.
Ersatz bietet das Förderprogramm des Bundes für Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung. Pro Quadratmeter Kollektorfläche werden 110 Euro gefördert. Achtung: die Antragsstellung ist vor der Auftragserteilung und Baubeginn erforderlich. Weitere Informationen sind erhältlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Tel: 06196/908625, E-Mail: solar@bafa.de  sowie im Internet unter http://www.bafa.de

Dämmung der obersten Geschossdecke
Die städtische Förderung der Dämmung der obersten Geschossdecke (Dachboden) entfällt. Bestehen bleibt die Förderung der Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung und Untersparrendämmung bei geneigten Dächern sowie der Dämmung von Flachdächern.

Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung
Wärmeschutzverglasung wird von der Stadt gefördert, wenn Fenster (außer PVC- und Tropenholzrahmen, wenn sie nicht nach dem Forest Stewardship Council zertifiziert sind) mit einem so genannten U-Wert der Verglasung von 1,0 Watt pro Quadratmeter Kelvin nach der DIN-Norm EN 673 (bei Delta T = 10 Kelvin) eingebaut werden. Der U-Wert der Fenster, inklusive Rahmen, darf maximal 1,4 Watt pro Quadratmeter Kelvin betragen.

Bestehen bleiben die städtischen Förderungen sowie die Förderhöhe für die Außenwanddämmung, die Förderung von Niedrigenergiehäusern mit Lüftungsanlage, Luftdichtigkeitstest sowie RAL-Gütezeichenzertifizierung und Passivhäuser.

Weitere Informationen:
Auskunft zum Förderprogramm erteilt das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Tel: 06221/5818000 bzw. 5818140 Fax: 06221/5818290, E-Mail: umweltamt.heidelberg@heidelberg.de


  Übersicht über die aktuellen Baustellen in der Zeit vom 10. bis zum 16. Januar 2005
 
  • Kirchheimer Weg zwischen Franzosengewann und Mörgelgewann: Bau der Straßenbahn und Leitungserneuerungen; westliche Fahrspuren gesperrt, der Verkehr verläuft in beiden Richtungen über die östlichen Fahrspuren; keine Umleitungsempfehlung.
     
  • B 37 östlich der Orthopädie: Stützmauersanierung, Verengung auf eine Fahrspur pro Richtung; keine Umleitungsempfehlung.

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Stand: 7. Januar 2005